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Asbestsanierung nach TRGS 519

Die Asbestsanierung nach TRGS 519 bezieht sich auf den Umgang mit Asbest gemäß den „Technischen Regeln für Gefahrstoffe“ (TRGS) 519. Diese Vorschriften regeln die Sicherheit und den Schutz bei Arbeiten mit Asbest, um die Gesundheit der Arbeiter und die Umwelt zu schützen. Asbest ist ein gefährlicher Stoff, der früher in Baumaterialien verwendet wurde und bei Freisetzung von Fasern schwere Erkrankungen wie Lungenkrebs verursachen kann.

Die Sanierung umfasst:

  • Identifizierung von Asbest in Gebäuden oder Materialien.
  • Sichere Entfernung von Asbest durch spezialisierte Fachkräfte, die Schutzkleidung und Atemschutz tragen.
  • Kontaminationskontrolle durch Abschottung des Arbeitsbereichs und spezielle Filteranlagen.
  • Entsorgung nach gesetzlichen Vorgaben, um sicherzustellen, dass keine gesundheitsschädlichen Fasern in die Umwelt gelangen.

Die TRGS 519 gibt detaillierte Anweisungen, wie Asbestsanierungen fachgerecht und sicher durchgeführt werden müssen, insbesondere bei Arbeiten mit Hart- und Weichasbest.

Zuletzt aktualisiert am 29.10.2024 von Oliver.

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